Schutzart IP 69 nach DIN EN 60529 (VDE 0470)

(Achtung, Normenzitierung ohne Gewähr)
Die Schutzart eines Gehäuses wird durch das Kennzeichen IP (Ingress Protection) und eine zweistellige Kennziffer festgelegt. Die erste Ziffer hat zwei Bedeutungen (Schutz für Personen und Betriebsmittel), die zweite hat nur eine (Schutz gegen Wasser).

Erste Kennziffer: 6

 
Schutzgrad für Personen:  Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. 
Definition:  Die Zugangssonde, 1,0 mm Durchmesser, darf nicht eindringen. IP 6X

 
Prüfbedingungen:  Die Zugangssonde wird gegen jede Öffnung des Gehäuses mit einer nach Norm festgelegten Kraft gedrückt oder sie wird durch diese Öffnung eingeführt. 
Abnahmebedingungen:  Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn ausreichend Abstand zwischen der Zugangssonde und gefährlichen Teilen eingehalten ist. 
Schutzgrad für Betriebsmittel:  Staubdicht 
Definition:  Kein Eindringen von Staub. 
Prüfbedingungen:  Die Prüfung wird unter Verwendung einer Staubkammer durchgeführt, in der Talkumpuder über eine Staubumlaufpumpe o.ä. in der Schwebe gehalten wird. Das zu prüfende Gehäuse wird in der Prüfkammer aufgestellt und der Druck in dem Gehäuse durch eine Vakuumpumpe unter dem umgebenden atmosphärischen Druck entsprechend der Norm gehalten. 
Abnahmebedingungen:  Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn keine Staubablagerung innerhalb des Gehäuses nach Abschluss der Prüfung sichtbar ist. 

 

 

Zweite Kennziffer: 9

 
Schutzgrad gegen Wasser:  Geschützt gegen Hochdruck und hohe Strahlwassertemperaturen mit Flachstrahldrüse. 
Definition:  Wasser, das aus jeder Richtung unter hohem Druck und hohen Temperaturen gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädlichen Wirkungen haben. IP X9

 
Prüfbedingungen:  Das Gehäuse befindet sich auf einem Drehteller
(5 Umdrehungen/Minute). Über eine Flachstrahldüse, mit einem Druck von 8.000-10.000 kPa (1160 - 1450 psi) bei +(80+-5)°C , wird ein Volumenstrom von 14-16 Liter pro Minute aus einer Entfernung von 10-15 cm aus definierten Winkeln (0°, 30°, 60° u. 90°) auf das Gehäuse gespritzt. Die Prüfdauer beträgt je Position (Winkel) 30 Sekunden. 
Abnahmebedingungen:  Wasser, das aus jeder Richtung unter stark erhöhtem Druck gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädliche Wirkung haben.  

Hinweis:

Die bei den Gehäusen angegebenen Schutzarten beziehen sich auf unbearbeitete Standardgehäuse im Anlieferungszustand. Insbesondere beim Schutz gegen Wasser (zweite Kennziffer) sind die Testbedingungen erfüllt, wenn in der vorgegebenen Zeit des Versuchs kein Wasser oder Wasser in nicht schädlicher Menge eingedrungen ist. Da die Prüfungen der Schutzklasse keine Alterungen berücksichtigen, ist auch nicht die Aufrechterhaltung der Schutzklasse über die Lebensdauer des Gerätes gewährleistet. Ebenso sind Temperaturwechsel, wie sie z. B. bei Freiwitterung auftreten können, nicht berücksichtigt. Solche Temperaturwechsel führen u. a. zu Unterdruck im Gehäuse, und es kann unter Umständen Feuchtigkeit durch die Dichtungsbereiche angesaugt werden. BOPLA hält hierzu Druckausgleichselemente zum Einbau bereit.