Schutzartprüfungen

Unsere Gehäuse sind – abhängig vom Typ – mit einer serienmäßigen Schutzart von maximal IP69 nach DIN EN 60529 ausgerüstet. Sollte für Ihre spezielle Anwendung eine höhere Schutzart erforderlich sein, prüfen wir für Sie gerne auf Anfrage die Realisierbarkeit.
 

Wichtige Voraussetzung für die Annahme der Prüfung

  • Der Prüfling wird komplett montiert mit allen Ein- und Anbaukomponenten (Elektronikkomponenten) bei BOPLA angeliefert
  • Der Prüfling, sowie die Ein- und Anbaukomponenten, dürfen durch die Prüfung beschädigt werden
  • Die Ein- und Anbaukomponenten müssen in ihrer Einzelbetrachtung der erwarteten IP-Dichtigkeit standhalten
  • Der Prüfling und die Ein- und Anbaukomponenten müssen sich mit normalen Kenntnissen und Aufwand demontieren und überprüfen lassen
  • Der Prüfling darf inklusive Anbauten die Abmessungen von 500 x 500 x 300 mm nicht überschreiten
  • Beurteilt wird nur die Dichtigkeit. Für die Ausführung von Bearbeitungen und Montagen ist der Auftraggeber verantwortlich
  • Im besten Fall sind Sie bei der Prüfung (Wassertest) bei BOPLA vor Ort


Da die Schutzart IPx8 nach DIN EN 60529 eine Vereinbarung der Prüfbedingungen zwischen uns als Hersteller und Ihnen als Anwender erfordert, bitten wir Sie um Definition der Eintauchtiefe bzw. des Umgebungsdruckes sowie der Prüfdauer.

Die Schutzart IPx9 nach DIN EN 60529 stellt an unsere Gehäuse die höchsten Anforderungen und ist in noch höherem Maße von der Ausführung des jeweiligen Gehäuses abhängig. Das Prüfverfahren ist hier jedoch eindeutig definiert.

Bitte beachten Sie, dass mit einer erfolgreichen Prüfung der Schutzarten IPx7; IPx8 und IPx9 nicht automatisch die Schutzarten IPx6 und geringer abgedeckt sind.
 

Technische Informationen zu Schutzarten