BOPLA ist ein „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ [AEO C] für „ZOLLRECHTLICHE VEREINFACHUNGEN“

Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 vom 13. April 2005 wurde im Artikel 5a des Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92) zum 11. Juni 2005 der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB)  eingeführt. Wir, das Unternehmen BOPLA, sind stolz, diesen Status erlangt zu haben!

Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht es uns u.a. innerhalb der gesamten Europäischen Union in einem einfachen Verfahren ohne erneute umfangreiche Überprüfung Bewilligungen für Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und andere vereinfachte Verfahren zu erlangen. Für unsere Kunden bringt dies mehr Schnelligkeit und mehr Zuverlässigkeit in allen Logistikbelangen mit sich. Die Bewilligung dieses Status ist an umfangreiche Voraussetzungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Zahlungsfähigkeit, der bisherigen Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sowie gegebenenfalls der Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards im Unternehmen geknüpft. Wir freuen uns über die Bestätigung der guten Arbeit unseres Teams und über die vielen Vorteile, die sich aufgrund der Zertifizierung für unsere Kunden auf der ganzen Welt ergeben!