Flammwidrigkeit von Kunststoffen - UL 94

Standard 94 der Underwriters Laboratories (UL 94) hat sich als weltweit maßgeblichste Norm für die Einstufung der Flammwidrigkeit von Kunststoffen durchgesetzt. Geprüft wird nach UL 94 die Fähigkeit eines Materials, nach Beflammung zu verlöschen. Die Einstufung richtet sich nach Brenngeschwindigkeit und Verlöschungszeit, Tropfenbildung und Nachglimmdauer. Für jedes Material sind, abhängig von der Wanddicke, mehrere Einstufungen möglich. Bei der anwendungsgerechten Spezifikation eines Materials sollte die Hauptwanddicke des Formteils der entsprechenden Einstufung zugrundegelegt werden. Angaben zur UL 94-Einstufung sind nur dann vergleichbar und sinnvoll, wenn die Wanddicke genannt wird, für die sie gelten.

Die Brennbarkeitseinstufung bezieht sich immer auf das Rohmaterial, geprüft an idealen Prüfkörpern. Bei gefertigten Teilen sind Abweichungen aufgrund einer anderen Materialstärke und der Verarbeitungseinflüsse Stand der Technik.

Kennziffer: Flammwidrigkeit von Kunststoffen
SymbolKennzifferKurzbeschreibungDefinition
 


HB

Der beflammte Prüfkörper wird horizontal gehalten. Die Brenngeschwindigkeit muss bei Wanddicken bis 3 mm unter 76 mm/min. und bei Wanddicken ab 3 mm unter
38 mm/min. liegen.
Oft missverstanden:
Nicht-flammwidrige Qualitäten (oder Materialien, die nicht für FR-Anwendungen gedacht sind) erfüllen nicht automatisch HB-Kriterien. UL 94 HB ist eine – wenngleich am wenigsten strenge – Entflammbarkeitseinstufung und kann nur durch Prüfung erzielt werden.
 


V-2

Prüfkörper vertikal Flammhöhe 20 mm; selbstverlöschend bis 30 s nach Abzug der Flamme; brennende Tropfen zulässig; Nachglimmen max. 60 s.Watte unterhalb des Prüflings darf sich entzünden.

 
 


V-1

Prüfkörper vertikal Flammhöhe 20 mm; selbstverlöschend bis 10 s nach Abzug der Flamme; keine brennende Tropfen; Nachglimmen max. 60 s.Watte unterhalb des Prüflings darf sich nicht entzünden.

 
 


V-0

Prüfkörper vertikal Flammhöhe 20 mm; selbstverlöschend bis 10 s nach Abzug der Flamme; keine brennenden Tropfen; Nachglimmen max. 30 s.Watte unterhalb des Prüflings darf sich nicht entzünden.

 
 


V-5

Diese Brandprüfung dient zur Ermittlung der Brennbarkeitsklassen UL 94 5VB und UL 94 5VA. Kunststoffe, die mindestens
die Klassifizierung V0 erfüllen, können zusätzlich geprüft werden, die Flammhöhe beträgt hierbei 125 mm.
Ein vertikal angeordneter Probekörper wird 5 mal für die Dauer von 5 Sekunden mit Unterbrechungen von 5 Sekunden der Flamme ausgesetzt.

Zusätzlich zu den Prüfkriterien wie bei UL 94 V, wird bei diese Brennbarkeitsprüfung auch die Lochbildung bei Platten berücksichtigt. Prüfkriterien (Stäbe).
 UL 94 5VAUL 94 5VB
Nachbrenn-/Nachglühzeit der Probekörper nach der 5. Beflammung [sec]< 60< 60
Brennendes Abtropfenneinnein
Lochbildung (bei Platten)neinja

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