Schutzart IP 68 nach DIN EN 60529 (VDE 0470)
Die Schutzart eines Gehäuses wird durch das Kennzeichen IP (Ingress Protection) und eine zweistellige Kennziffer festgelegt. Die erste Ziffer definiert den Schutz für Personen und Betriebsmittel, die zweite den Schutz gegen Wasser.*
*Normenzitierung ohne Gewähr
Schutzart IP 68
Schutzgrad für Personen: Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht.
Schutzgrad für Betriebsmittel: Staubdicht.
Schutzgrad gegen Wasser: Geschützt gegen die Wirkungen beim Untertauchen in Wasser.
Erste Kennziffer: 6 | IP 6X | |
Schutzgrad für Personen: | Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. | |
Definition: | Die Zugangssonde, 1,0mm Durchmesser, darf nicht eindringen. | |
Prüfbedingungen: | Die Zugangssonde wird gegen jede Öffnung des Gehäuses mit einer nach Norm festgelegten Kraft gedrückt oder sie wird durch diese Öffnung eingeführt. | |
Abnahmebedingungen: | Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn ausreichend Abstand zwischen der Zugangssonde und gefährlichen Teilen eingehalten ist. | |
Schutzgrad für Betriebsmittel: | Staubdicht | |
Definition: | Kein Eindringen von Staub. | |
Prüfbedingungen: | Die Prüfung wird unter Verwendung einer Staubkammer durchgeführt, in der Talkumpuder über eine Staubumlaufpumpe o.ä. in der Schwebe gehalten wird. Das zu prüfende Gehäuse wird in der Prüfkammer aufgestellt und der Druck in dem Gehäuse durch eine Vakuumpumpe unter dem umgebenden atmosphärischen Druck entsprechend der Norm gehalten. | |
Abnahmebedingungen: | Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn keine Staubablagerung innerhalb des Gehäuses nach Abschluss der Prüfung sichtbar ist. | |
Zweite Kennziffer: 8 | IP X8 | |
Schutzgrad gegen Wasser: | Geschützt gegen die Wirkungen beim Untertauchen in Wasser | |
Definition: | Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse unter Wasser getauch ist unter Bedingungen, die zwischen Hersteller und Anwender vereinbart werden müssen. | |
Prüfbedingungen: | Das Gehäuse wird in einem Tauchbecken komplett unter Wasser getaucht. Die Tauchtiefe sowie die Prüfdauer werden entsprechend der Vereinbarung zwischen Hersteller und Anwender durchgeführt. In unserem hauseigenen Prüflabor können wir bis zu einer maximalen Tauchtiefe von 1,2 Meter testen. | |
Abnahmebedingungen: | evtl. eingedrungenes Wasser darf nicht - in einer solchen Menge vorhanden sein, dass das ordnungsgemäße Arbeiten des Betriebsmittels oder die Sicherheit beeinträchtigt ist; |
Hinweis:
Die bei den Gehäusen angegebenen Schutzarten beziehen sich auf unbearbeitete Standardgehäuse im Anlieferungszustand. Insbesondere beim Schutz gegen Wasser (zweite Kennziffer) sind die Testbedingungen erfüllt, wenn in der vorgegebenen Zeit des Versuchs kein Wasser oder Wasser in nicht schädlicher Menge eingedrungen ist. Da die Prüfungen der Schutzklasse keine Alterungen berücksichtigen, ist auch nicht die Aufrechterhaltung der Schutzklasse über die Lebensdauer des Gerätes gewährleistet. Ebenso sind Temperaturwechsel, wie sie z. B. bei Freiwitterung auftreten können, nicht berücksichtigt. Solche Temperaturwechsel führen u. a. zu Unterdruck im Gehäuse, und es kann unter Umständen Feuchtigkeit durch die Dichtungsbereiche angesaugt werden. BOPLA hält hierzu Druckausgleichselemente zum Einbau bereit.