Schutzart IP 54 nach DIN EN 60529 (VDE 0470)

Die Schutzart eines Gehäuses wird durch das Kennzeichen IP (Ingress Protection) und eine zweistellige Kennziffer festgelegt. Die erste Ziffer definiert den Schutz für Personen und Betriebsmittel, die zweite den Schutz gegen Wasser.*

*Normenzitierung ohne Gewähr

Schutzart IP 54

Schutzgrad für Personen: Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht.  

Schutzgrad für Betriebsmittel: Staubgeschützt.

Schutzgrad gegen Wasser: Geschützt gegen Spritzwasser. 

Erste Kennziffer: 5

IP 5X   
Schutzgrad für Personen:  Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht.   
Definition:  Die Zugangssonde, 1,0mm Durchmesser, darf nicht eindringen.  
Prüfbedingungen:  Die Zugangssonde wird gegen jede Öffnung des Gehäuses mit einer nach Norm festgelegten Kraft unterdrückt oder sie wird durch diese Öffnung eingeführt. 
Abnahmebedingungen:  Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn ausreichender Abstand zwischen der Zugangssonde und gefährlichen Teilen eingehalten ist.   
Schutzgrad für Betriebsmittel:  Staubgeschützt 
Definition:  Eindringen von Staub ist nicht vollständig verhindert, aber Staub darf nicht in einer solchen Menge eindringen, dass das zufriedenstellende Arbeiten des Gerätes oder die Sicherheit beeinträchtigt wird.  
Prüfbedingungen:  Die Prüfung wird unter Verwendung einer Staubkammer durchgeführt, in der Talkumpuder über eine Staubumlaufpumpe o.ä. in der Schwebe gehalten wird. Das zu prüfende Gehäuse wird in der Prüfkammer aufgestellt und der Druck in dem Gehäuse duch eine Vakuumpummpe unter dem umgebenden atmosphärischen Druck entsprechend der Norm gehalten. 
Abnahmebedingungen:  Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn ein Besichtigen zeigt, dass sich Talkumpuder nicht in einer Menge oder an Stellen derart angesammelt hat, dass bei irgendeiner Art von Staub das ordnungsgemäße Arbeiten des Betriebsmittels oder die Sicherheit beeinträchtigt sein könnte. 

 

 

Zweite Kennziffer: 4

IP X4
Schutzgrad gegen Wasser:  Geschützt gegen Spritzwasser 
Definition:  Wasser, das aus jeder Richtung gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädlichen Wirkung haben. 
Prüfbedingungen:  

Das Gehäuse wird mit einer Spritzbrause oder einem Schwenkrohr aus allen Richtungen entsprechend der genormten Prüfzeit/Volumenstrom geprüft. 

Spritzbrause: 10l/min; 5min

 
Abnahmebedingungen:  

evtl. eingedrungenes Wasser darf nicht 

- in einer solchen Menge vorhanden sein, dass das ordnungsgemäße Arbeiten des Betriebsmittels oder die Sicherheit beeinträchtigt ist;

- sich an Isolierteilen ablagern, wo es zu Kriechströmen führen könnte; 

- spannungsführende Teile oder Wicklungen erreichen, die nicht zum Betrieb in nassem Zustand ausgelegt sind; 

- sich in der Nähe des Leitungsendes ansammeln oder gegebenfalls in die Leitungen eindringen. 

 

 

 

Hinweis:

Die bei den Gehäusen angegebenen Schutzarten beziehen sich auf unbearbeitete Standardgehäuse im Anlieferungszustand. Insbesondere beim Schutz gegen Wasser (zweite Kennziffer) sind die Testbedingungen erfüllt, wenn in der vorgegebenen Zeit des Versuchs kein Wasser oder Wasser in nicht schädlicher Menge eingedrungen ist. Da die Prüfungen der Schutzklasse keine Alterungen berücksichtigen, ist auch nicht die Aufrechterhaltung der Schutzklasse über die Lebensdauer des Gerätes gewährleistet. Ebenso sind Temperaturwechsel, wie sie z. B. bei Freiwitterung auftreten können, nicht berücksichtigt. Solche Temperaturwechsel führen u. a. zu Unterdruck im Gehäuse, und es kann unter Umständen Feuchtigkeit durch die Dichtungsbereiche angesaugt werden. BOPLA hält hierzu Druckausgleichselemente zum Einbau bereit.

Gehäuse mit IP 54