REACh-Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen für Ihr Interesse zur Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh).
Als "nachgeschalteter Anwender" (down stream user) werden wir alle durch die REACh-Verordnung an uns gestellten Anforderungen erfüllen und die daraus resultierende Liefersicherheit gewährleisten.
Wir werden mit unseren Lieferanten die nach der Verordnung erforderlichen Maßnahmen abstimmen.
Alle von uns gelieferten Produkte sind keine Erzeugnisse im Sinne der REACh-Verordnung; für diese besteht keine Pflicht zur Registrierung. Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen unser REACh-Beauftragter Herr Spilker unter fspilker(at)bopla.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BOPLA Gehäuse Systeme GmbH



