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Schutzart IP 20 nach DIN EN 60529 (VDE 0470)

ACHTUNG: Normenzitierung ohne Gewähr!

Die Schutzarten eines Gehäuses werden durch das Kurzzeichen IP (Ingress Protection) und eine zweistellige Kennziffer festgelegt.

Die erste Kennziffer hat zwei Bedeutungen:

1. Schutzgrad für Personen
2. Schutzgrad für Betriebsmittel

Die zweite Kennziffer gibt den Schutzgrad gegen Wasser an.

Erste Kennziffer: 2

Schutzgrad für Personen:   Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Finger.  
Definition:   Der gegliederte Prüffinger, 12 mm Durchmesser, 80 mm Länge, muß ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben.   IP 2X

Prüfbedingungen:   Die Zugangssonde wird gegen jede Öffnung des Gehäuses mit einer nach Norm festgelegten Kraft gedrückt oder sie wird durch diese Öffnung eingeführt.  
Abnahmebedingungen:   Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn ausreichender Abstand zwischen der Zugangssonde und gefährlichen Teilen eingehalten ist.  
Schutzgrad für Betriebsmittel:   Geschützt gegen feste Fremdkörper 12,5 mm Durchmesser und größer 
Definition:   Die Objektsonde, Kugel 12,5 mm Durchmesser, darf nicht voll eindringen  
Prüfbedingungen:   Die Objektsonde wird mit einer nach Norm festgelegten Kraft gegen jede Öffnung des Gehäuses gedrückt.  
Abnahmebedingungen:   Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn der volle Durchmesser der Sonde nicht durch eine Öffnung hindurchgeht.  

 

Zweite Kennziffer: 0

Schutzgrad gegen Wasser:   Nicht geschützt  
Definition:   -   IP X0

Prüfbedingungen:   -  
Abnahmebedingungen:   -  
Hinweis: Die bei den Gehäusen angegebenen Schutzarten beziehen sich auf unbearbeitete Standardgehäuse im Anlieferzustand. Da die Prüfungen der Schutzklasse keine Alterungen berücksichtigen, ist auch nicht die Aufrechterhaltung der Schutzklasse über die Lebensdauer des Gerätes gewährleistet.