Schutzart IP 20 nach DIN EN 60529 (VDE 0470)
ACHTUNG: Normenzitierung ohne Gewähr!
Die Schutzarten eines Gehäuses werden durch das Kurzzeichen IP (Ingress Protection) und eine zweistellige Kennziffer festgelegt.
Die erste Kennziffer hat zwei Bedeutungen:
1. Schutzgrad für Personen
2. Schutzgrad für Betriebsmittel
Die zweite Kennziffer gibt den Schutzgrad gegen Wasser an.
Erste Kennziffer: 2 |
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| Schutzgrad für Personen: | Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen mit einem Finger. | |
| Definition: | Der gegliederte Prüffinger, 12 mm Durchmesser, 80 mm Länge, muß ausreichend Abstand von gefährlichen Teilen haben. | IP 2X
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| Prüfbedingungen: | Die Zugangssonde wird gegen jede Öffnung des Gehäuses mit einer nach Norm festgelegten Kraft gedrückt oder sie wird durch diese Öffnung eingeführt. | |
| Abnahmebedingungen: | Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn ausreichender Abstand zwischen der Zugangssonde und gefährlichen Teilen eingehalten ist. | |
| Schutzgrad für Betriebsmittel: | Geschützt gegen feste Fremdkörper 12,5 mm Durchmesser und größer | |
| Definition: | Die Objektsonde, Kugel 12,5 mm Durchmesser, darf nicht voll eindringen | |
| Prüfbedingungen: | Die Objektsonde wird mit einer nach Norm festgelegten Kraft gegen jede Öffnung des Gehäuses gedrückt. | |
| Abnahmebedingungen: | Der Schutz ist zufriedenstellend, wenn der volle Durchmesser der Sonde nicht durch eine Öffnung hindurchgeht. | |
Zweite Kennziffer: 0 |
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| Schutzgrad gegen Wasser: | Nicht geschützt | |
| Definition: | - | IP X0
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| Prüfbedingungen: | - | |
| Abnahmebedingungen: | - | |





