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EMV (Elektro-Magnetische Verträglichkeit)

Durch das Gesetz (EMVG) vom 09. Nov. 1992 wird jeder Hersteller von elektronischen Produkten verpflichtet, die EMV-gerechte Auslegung seiner Geräte nachzuweisen und sicherzustellen. Damit soll folgendes bewirkt werden:

- keine Abgabe unzulässig hoher Störstrahlen vom Gerät oder System
- keine Funktionsstörung des Produktes durch von außen auftretende elektromagnetische Felder

Als Nachweis für eine EMV-gerechte Auslegung des Produktes wird unter anderem in allen EG-Mitgliedsstaaten einheitlich das CE-Zeichen gelten. Zur Umsetzung wurde den Herstellern eine Übergangsfrist bis zum 31.12.1995 eingeräumt. Diese recht kurze Übergangszeit bringt für viele Hersteller erhebliche Probleme mit sich, besonders bei bestehenden Produkten. In der Vergangenheit wurde bei der Konstruktion auf eine EMV-gerechte Konstruktion häufig nicht geachtet, obwohl gerade dieser Punkt die besten Möglichkeiten bietet.

Eine Studie zum Kostenfaktor EMV hat ergeben:

EMV-Problemberücksichtigung  Kostenfaktor 
bei Entwicklung 
bei Serienreife  100 
im Einsatz  1000 

 

Daraus läßt sich für die Gehäuseauswahl ableiten, daß eine EMV-gerechtgestaltete Elektronik in über 90 % aller Fälle ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten in jedem gewünschten Gehäuse eingesetzt werden kann. Sie brauchen also nicht zugunsten einer Abschirmung auf die wesentlichen Vorteile bei Kunststoffgehäusen, wie

  • ansprechendes Design
  • erheblicher Preisvorteil
  • wesentlich leichter und variabler

zu verzichten.